Infos für Vereine


Wie viele SR braucht mein Verein?

Jeder Verein hat für jede von ihn zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschat (einschließlich Reserven, Frauen, Senioren, 7er- und 11er-Mannschaften der Jugend) vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen. Ausgenommen hiervon sind D-, E-, und F-Junioren, sowie Juniorinnen Mannschaften. Bei Vereine der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereine der Frauen-Bundesliga und Regionalliga, sowie der A- und B-Junioren Regionalliga, A-Junioren Oberliga und der A-Junioren-Verbandsstaffel erhöht sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weiter zwei je Mannschaft dieser Spielklasse.
Bei Spielgemeinschaften muss der federführende Verein den SR stellen.


Wann zählt mein Schiedsrichter?

Ein SR ist für mein Verein anrechenbar, wenn er
15 Spiele geleitet hat, oder
20 Spielbeobachtungen durchführte, oder
10 Spiele geleitet und 10 Spielbeobachtungen durchgeführt hat

und außerdem noch mindestens vier Schulungen besucht hat.

Statt Spielbeobachtungen können Betreuungen von SR-Neulingen erfolgen.

Schülerschiedsrichter und Jungschiedsrichter bis 18 Jahre reichen 12 Spiele. Stichtag gilt der 1. Juli.


Wo fordere ich SR an?

Bei Verbandsrundenspielen braucht der Verein keinen SR anfordern. Diese werden von den Staffelleitern beim zuständigen Einteiler angefordert.


Freundschaftsspiele

 

Sämtliche Freundschaftsspiele sind durch die Vereine selbstständig über das dfbnet anzulegen (s. Anlage).

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2021-06-14 Anlage von Freundschaftsspiel
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Privatpokalturniere

Aktive
Will ein Verein ein Hallen- oder Feldturnier durchführen, so hat er mindestens vier Wochen vorher die Genehmigung beantragen. Gleichzeitig fordert der Verein beim Einteiler der Aktiven, Anton Guth, die SR für dieses Turnier an.


Jugend
Bei privaten Hallenturnieren ist die Genehmigung für das Turnier mindestens vier Wochen vorher zu beantragen.


Bezirkspokalspiele


Verlängerung in Pokalspielen

Bezirksebene :
Auf Bezirkseben findet die Regelung statt, dass wenn nach regulärer Spielzeit das Spiel unentschieden steht, sofort das Strafstoßschießen ohne Verlängerung zur ermittlung eines Siegers stattfindet. Dies gilt für den Aktiven- wie Jugendbereich.


Nicht erscheinen eines SR


Aktive

Tritt bei einem Verbandspiel der eingeteilte SR zu festgesetzten Zeit nicht an, so müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen SR zu finden. Ein anerkannter unbeteiligter SR, der sich zur Verfügung stellt, darf von keiner Seite abgelehnt werden. Stehen mehrere unbeteiligte, anerkannte SR zur Verfügung, müssen sich die beiden Vereine auf einen dieser SR einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Los. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift gilt das Spiel für den oder die ablehnenden Vereine als verloren.
Die Vereine können sich auf einen beteiligten oder nicht anerkannte SR einigen. Wir wegen Fehlens eines unbeteiligten oder anerkannten Schiedsrichters ein Freundschaftsspiel ausgetragen, ist die Einigung auf ein Freundschaftsspiel vor dem Spiel schriftlich niederzulegen. Unterbleibt die schriftliche Festlegung, dann wird das Spiel im Zweifelsfall als Verbandsspiel gewertet. Über die Spielwertung entscheidet in jedem Fall die spielleitende Behörde.

Treten die verbandsseitig zu stellenden Schiedsrichter oder einer davon nicht an, so ist der SR des Spiels verpflichtet, unter den etwa zufällig als Zuschauer anwesenden SR und dem SR des Vorspiels Ersatz zu suchen. Gelingt dies nicht oder nur zum Teil, sind die SRA wie folgt zu stellen:
1.bei fehlen von zwei SRA stellt jeder Verein einen SRA
2.bei Fehlen eines SRA stellt der Platzverein den Ersatz
Demjenigen Verein, der dieser Pflicht nicht genügt, gilt das Spiel als verloren.



Jugend

Erscheint bei Jugendspielen (ausgenommen A-Junioren Oberliga und A-Junioren Verbandsstaffel) kein Verbandsschiedsrichter, so haben beide Jugendleiter, bzw. Mannschaftsbetreuer zu prüfen, ob ein geprüfter SR als Zuschauer anwesend ist und mit der Spielleitung beauftragt werden kann, im Zweifelsfall ist die Schiedsrichterprüfung nachzuweisen. Ist ein geprüfter SR, der keinem der beteiligten Vereine angehört, anwesend, ist ihm die Spielleitung zu übertragen. Steht kein geprüfter, unbeteiligter SR zur Verfügung, sondern nur ein geprüfter SR, der einem der beteiligten Vereine angehört, so ist er mit der Spielleitung zu beauftragen. Sofern beide Vereine einen geprüften SR stellen können und keine Einigung zustande kommt, so ist der dem Platzverein angehörende SR mit der Spielleitung zu beauftragen.
Sofern überhaupt kein geprüfter SR zur Verfügung steht, ist der Platzverein für die Gestellung eines Spielleiters verantwortlich.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften gilt das Spiel für den oder die schuldigen Vereine als verloren.


Grundsätzlich gilt bei Aktiven- und Juniorenspiele

Bei Spielabbruch oder Absetzung durch einen Verbandsschiedsrichter darf kein anderer Verbandsschiedsrichter das Spiel fortsetzen oder übernehmen.


Der Vereins - Schiedsrichterbeauftragte

Die Funktion des Vereins-Schiedsrichter-Beauftragten gibt es seit 01.08.1993 beim Württembergischen Fußballverband. Es wurde im Verband erkannt, dass mehr denn je ein Bindeglied zwischen Verein und Schiedsrichtergruppe hergestellt werden sollte. Auf Grund des immer höher steigenden SR-Mangels - sehr viele Vereine haben keine oder nur einen anrechenbaren SR im SR-Soll - entstand diese neue Funktion im Verband. Der WFV hofft, dass dadurch die Interessen der Vereine sowie der SR-Gruppen gegenseitig besser genutzt werden können.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

--> Kontaktperson (Ansprechpartner Verein/SR-Gruppe - Einteiler/Obmann)--> Regelmäßig nachfragen, was seine Vereins-SR tun --> Vereins-SR evtl. zu Schulungen und zu Spieleinsätzen begleiten (vor allem Schüler- und Jugend-SR)--> angereiste SR bei Heimspielen betreuen, auch wenn der SR schlecht gepfiffen hat, immer menschlich bleiben. Vertrauen beim SR aufbauen--> auf Störenfriede im Verein und bei den Spieleinsätzen klärend einwirken. Evtl. klarstellen, was für Kosten auf den Verein zukommen könnten. Hier sind vor allem die Trainer, die Betreuer und sehr viele Eltern zu nennen, die den jungen und neuen SR das Leben schwer machen.--> Schüler- und Jugend-SR bekommen trainingsfrei, wenn das Training auf einen Schulungsabend der SR-Gruppe fällt. Der Vereins-SR, der selbst noch Fußball spielt, darf dadurch keinen Nachteil haben (7 Schulungen im Jahr)--> Betreuung und Patenschaft der jungen SR im Verein nach der Betreuung in der SR-Gruppe (nach den ersten 3 Spielen) übernehmen. Sonst gehen die jungen SR dem Verein sehr bald wieder verloren.--> Selbst als Vereins-SR-Beauftragter Schulungen der SR-Gruppe besuchen, Regelschulungen im Verein organisieren


Vereinswechsel für Schiedsrichter


Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines dem WFV angeschlossenen Vereins sein; auf jeden Fall muss er Mitglied des Vereins sein, für welchen er für das jeweilige Spieljahr gewertet werden soll.
Will ein SR den Verein wechseln muss er folgende Punkte beachten:beim bisherigen Verein per Einschreiben vor dem 30. Juni eines Spieljahres abmelden Anmeldung bei einem neuen Verein (Mitglied des WFV) Durchschrift der Abmeldung an den Gruppenobmann mit Vorlage des Einschreibebelegs Vorlage einer Bestätigung seines bisherigen Vereins, dass er sich abgemeldet hat Ein Schiedsrichter kann für das jeweilige Spieljahr nur für den Verein gewertet werden, für den er am 1. Juli gemeldet war.